Network Innovations' Produktmiet- und -leasingbedingungen
Die in diesen Produktmiet- und -leasingbedingungen verwendeten Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugewiesene Bedeutung.
1. Geltungsbereich der Produktmiet- und -leasingbedingungen
Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Network Innovations und dem Kunden für die Miete oder das Leasing der Produkte.
Werden die Produkte für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten oder länger gemietet, so werden diese Bedingungen als Produktmietbedingungen bezeichnet. Werden die Produkte für einen Zeitraum von weniger als zwölf (12) Monaten gemietet, so werden diese als Produktmietbedingungen bezeichnet.
Diese Bedingungen gelten sinngemäß für gemietete Produkte in demselben Umfang wie für gemietete Produkte, sofern nicht anders angegeben. Sofern nicht anders angegeben, ist daher jede Bezugnahme auf Mietprodukte als Bezugnahme auf Mietprodukte zu verstehen.
Network Innovations behält sich das Recht vor, die in diesen Miet- und Leasingbedingungen genannten Bedingungen jederzeit zu ergänzen, zu variieren, zu ändern, zu überarbeiten und zu aktualisieren.
2. Definition
"Mietprodukte" bezeichnet die Produkte, die der Kunde von Network Innovations gemietet oder geleast hat, wie im jeweiligen Servicevertrag beschrieben;
"Leasing-/Mietzeitraum" bezeichnet den Zeitraum, in dem der Kunde die Leasing-/Mietprodukte gemäß dem geltenden Servicevertrag mietet/vermietet;
3. Mietzeitraum/Mietdauer
Die Leasing-/Mietdauer umfasst die gesamte Zeit, die für den Transport der Produkte verbraucht wird, einschließlich des Datums der rechtmäßigen Übergabe an einen Spediteur oder der Bereitstellung der Produkte zur Abholung durch den Kunden auf der Grundlage der in einem Servicevertrag festgelegten Lieferbedingungen, und endet mit der Rückgabe der Leasing-/Mietprodukte durch den Kunden an einem von Network Innovations bestimmten Ort.
4. Zahlungsbedingungen für Miet-/Pachtprodukte
) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde Network Innovations die Miet-/Pachtgebühren ab dem Starttermin im Voraus zu zahlen. Der Mietzins/Mietpreis und die Kaution sind innerhalb der in der Rechnung von Network Innovations angegebenen Zahlungsfrist ("Fälligkeitstag") zu zahlen;
) Der Kunde ist verpflichtet, alle Lieferkosten und Frachtkosten für die Lieferung der Mietprodukte (einschließlich etwaiger Installationskosten) gemäß der vereinbarten Lieferfrist(en) auf der Grundlage der INCOTERMS 2010, die in einem Servicevertrag festgelegt sind, zu zahlen;
) Network Innovations erstattet dem Kunden die Kaution (zinslos) zurück, nachdem der Kunde die Mietgegenstände zurückgegeben hat und Network Innovations bestätigt hat, dass die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wurden und der Kunde alle Gebühren aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag gezahlt hat.
5. Rechte von Network Innovations
) Die Mietgegenstände sind und bleiben zu jeder Zeit das alleinige und ausschließliche Eigentum von Network Innovations. Keine der Bestimmungen dieses Vertrages ist so auszulegen, dass dem Kunden ein Eigentumsrecht an den Mietgegenständen übertragen wird.
) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Network Innovations unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsbehelfe von Network Innovations berechtigt und der Kunde räumt Network Innovations hiermit das Recht ein, die Räumlichkeiten oder Schiffe, auf denen die Mietprodukte installiert sind, zu betreten und die Mietprodukte auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde erkennt hiermit an, dass diese Rechtseinräumung unwiderruflich für die gesamte Laufzeit eines Dienstleistungsvertrages gilt und verzichtet auf jegliche Klagerechte aufgrund eines solchen Betretens oder Entfernens.
6. Verantwortlichkeiten des Kunden
) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Nutzung der von Network Innovations gemieteten Produkte erforderlichen behördlichen oder sonstigen Genehmigungen zu erwerben, einzuholen und aufrechtzuerhalten und die Network Innovations Group von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus der Nichterlangung oder Aufrechterhaltung solcher Genehmigungen durch den Kunden ergeben können.
) Der Kunde wird die von Network Innovations zur Verfügung gestellten Mietprodukte, technischen Daten oder Software weder direkt noch indirekt in ein Land transferieren, für das die Vereinigten Staaten oder eine andere zuständige Regierung eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung verlangen, ohne zuvor eine solche Lizenz oder Genehmigung einzuholen. Der Kunde hat Network Innovations von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit diese auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Beschaffung von Software und Einrichtungen, die für die Nutzung der Mietprodukte erforderlich sind, auf eigene Kosten.
) Der Kunde stellt sicher, dass eine stabile Stromversorgung, klimatisierte Räume und Kabel für die Lagerung der Mietprodukte jederzeit zur Verfügung stehen.
) Der Kunde gewährt dem Personal von Network Innovations jederzeit während der Vertragslaufzeit ungehinderten Zugang zu seinen Lagerräumen, um die Mietgegenstände zu überprüfen, und im Falle einer Überprüfung, die aufgrund von Fehlfunktionen oder Schäden erforderlich ist, die nachweislich durch den Kunden verursacht wurden, haftet der Kunde hiermit für die Kosten einer solchen Überprüfung, für Arbeits-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie für die Reparatur und/oder den Ersatz der beschädigten und/oder nicht funktionierenden Mietgegenstände. Der Kunde ist verpflichtet, Network Innovations über den Standort der Mietprodukte zu informieren und auf dem Laufenden zu halten.
) Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zu Zwecken verwenden, die nach geltendem Recht verboten sind oder gegen örtliche Gesetze und/oder geltende Vorschriften verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich, Network Innovations von allen Schäden freizustellen, die aus dem Missbrauch der Mietgegenstände durch den Kunden zu illegalen, rechtsverletzenden oder nicht genehmigten Zwecken entstehen.
) Ungeachtet dessen ist Network Innovations nach eigenem Ermessen berechtigt, den Dienstleistungsvertrag fristlos und ohne Haftung zu kündigen, wenn der Kunde durch die missbräuchliche Nutzung der Mietprodukte die Leistung von Network Innovations beeinträchtigt oder Verluste oder Schäden an den Mietprodukten verursacht.
) Der Kunde ist verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Servicevertrages die vorherige schriftliche Zustimmung von Network Innovations zur Verlegung der Mietprodukte einzuholen und trägt alle damit verbundenen direkten und/oder indirekten Kosten.
) Der Kunde stellt sicher, dass die Mietprodukte vor Verlust oder Beschädigung geschützt sind, solange sie sich in seiner Obhut befinden. Der Kunde haftet in erster Linie für den Verlust oder die Beschädigung von Mietgegenständen, während sie sich in seiner Obhut befinden. Der Kunde übernimmt alle Risiken und trägt alle Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren und aller anderen damit verbundenen Kosten), die sich aus der Nutzung, dem Besitz oder der Wartung der Mietprodukte ergeben, und erklärt sich damit einverstanden, Network Innovations von jeglichen Verlusten im Zusammenhang mit der Nutzung, dem Besitz oder der Wartung der Mietprodukte freizustellen und schadlos zu halten und Network Innovations unverzüglich schriftlich über einen solchen Verlust oder eine solche Beschädigung oder den Verlust des Besitzes der Mietprodukte, gleich aus welchem Grund, zu benachrichtigen. Diese Entschädigung gilt auch nach Ablauf, Kündigung oder Beendigung des jeweiligen Servicevertrages.
) Der Kunde übernimmt und trägt hiermit das gesamte Risiko des Verlusts, der Beschädigung, des Diebstahls und der Zerstörung der gemieteten Produkte, gleichgültig aus welchem Grund. Der Verlust, die Beschädigung, der Diebstahl oder die Zerstörung des Mietgegenstandes oder eines Teils davon beeinträchtigt nicht die Verpflichtungen des Kunden. Diese Verpflichtungen bleiben während der gesamten Laufzeit eines Dienstleistungsvertrags in vollem Umfang bestehen. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung des Mietgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen von Network Innovations den Mietgegenstand zu reparieren oder zu ersetzen und seine Funktionsfähigkeit sicherzustellen oder Network Innovations den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes zu zahlen, der von Network Innovations mitgeteilt wird.
) Der Kunde ist verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung gegen Verlust und Beschädigung des Mietgegenstandes in einer Höhe abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die mindestens der Gesamtsumme des Mietgegenstandes entspricht. Die Versicherung ist in einer für Network Innovations akzeptablen Form und bei einer oder mehreren Gesellschaften abzuschließen und muss Network Innovations als zusätzlichen Versicherten einschließen und einen Vermerk enthalten, dass die Versicherer auf jegliche Rückgriffsrechte, insbesondere auf Subrogationsrechte gegenüber Network Innovations, verzichten. Der Kunde verpflichtet sich, (i) Network Innovations auf Verlangen die Versicherungspolice und die letzte Prämienquittung vorzulegen, (ii) alle Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus den Bedingungen dieser Versicherung ergeben, (iii) nichts zu tun, was eine solche Versicherung ungültig machen könnte, und (iv) den vollen Wiederbeschaffungswert der Produkte von Network Innovations an Network Innovations zu zahlen
) Der Kunde verpflichtet sich, Network Innovations von sämtlichen Schäden freizustellen, die Network Innovations aus Ansprüchen Dritter gegen Network Innovations entstehen, die in irgendeiner Weise mit der Nutzung oder dem Besitz der gemieteten Produkte durch den Kunden zusammenhängen.
) Nach Ablauf oder vorzeitiger Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages hat der Kunde die Mietprodukte in einwandfreiem Zustand und funktionsfähig (gewöhnliche Abnutzung ausgenommen) an Network Innovations zurückzugeben, indem er die Mietprodukte auf eigene Kosten an den Produktstandort oder an einen von Network Innovations zum maßgeblichen Zeitpunkt bestimmten Ort liefert.
7. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
Mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich übernommenen Gewährleistungen gibt Network Innovations, soweit gesetzlich zulässig, keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Zusicherungen ab, weder in tatsächlicher noch in rechtlicher, gesetzlicher oder sonstiger Hinsicht, einschließlich Garantien der Marktgängigkeit, zufriedenstellenden Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck der Mietprodukte. Network Innovations haftet nicht für direkte oder indirekte Gewinneinbußen, direkte oder indirekte Verluste des Firmenwerts, direkte oder indirekte Verluste von Geschäftschancen, Datenverluste, direkte oder indirekte Verluste von erwarteten Einsparungen oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Mietprodukte ergeben, unabhängig davon, ob dies auf Fahrlässigkeit, Vertragsbruch, falsche Angaben oder andere Gründe zurückzuführen ist.
8. Die Option "Lease-To-Own" ist nur für geleaste Produkte verfügbar ("Option zum Kauf")
Sofern der Kunde nicht in Verzug ist oder gegen eine seiner Verpflichtungen aus einem Dienstleistungsvertrag verstößt, hat der Kunde, sofern dies in einem Dienstleistungsvertrag festgelegt ist, die Möglichkeit, die Produkte am Ende des jeweiligen Mietzeitraums zu kaufen, indem er seine Absicht, die Produkte zu kaufen, mindestens 30 Tage vor Ablauf des Mietzeitraums schriftlich mitteilt ("Kaufmitteilung"). Die Option, die Produkte zu kaufen, gilt unter der Bedingung "wie besehen", "wo es ist" und "mit allen Fehlern". Macht der Kunde von dieser Kaufoption Gebrauch, kauft der Kunde die Produkte und Network Innovations verkauft sie zu den Produktkaufbedingungen, wobei der Produktkaufpreis auf dem um drei Prozent (3 %) pro Jahr erhöhten Restwert der Produkte oder einem anderen, von Network Innovations nach eigenem Ermessen schriftlich bestätigten Wert basiert. Wenn der Kunde die Produkte nicht zu dem von Network Innovations angegebenen Produktkaufpreis erwerben möchte und den Produktkaufpreis nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Benachrichtigung zahlt, erlischt die Kaufoption ohne weitere Benachrichtigung, je nachdem, was früher eintritt: a) das Ende der genannten Frist von sieben (7) Tagen oder b) die Kaufbenachrichtigung. Nach Ablauf der Kaufoption oder des Mietzeitraums (je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt) hat der Kunde die Produkte auf eigene Kosten unverzüglich an einen von Network Innovations benannten Ort zurückzugeben und zu liefern.